Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 14 AS 263/09 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17692
LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 14 AS 263/09 B ER (https://dejure.org/2009,17692)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2009 - L 14 AS 263/09 B ER (https://dejure.org/2009,17692)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2009 - L 14 AS 263/09 B ER (https://dejure.org/2009,17692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,17692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06

    Arbeitslosengeld II - keine Versagung aufgrund Mutmaßungen - Hausbesuche -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 14 AS 263/09
    Ein geeignetes Beweismittel kann dabei auch die Einnahme des Augenscheins (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs [SGB X] bzw. § 106 Abs. 3 Nr. 6 SGG) durch eine Besichtigung der fraglichen Räume sein (so auch - wenngleich im dortigen Fall als zur Klärung anspruchsbegründender Tatsachen untaugliches Beweismittel angesehen - Hessisches LSG, Beschluss vom 30. Januar 2006 - L 7 AS 1/06 ER und L 7 AS 13/06 ER - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 1991 - 5 ER 657/91 -).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 14 AS 263/09
    Lehnt der Leistungen Begehrende eine solche Beweiserhebung ab und lässt sich nicht durch andere Beweismittel feststellen, ob die Voraussetzungen für die Erbringung der begehrten Leistung erfüllt sind (hier: Nutzung als "Unterkunft"), ist die Leistung letztlich abzulehnen (so auch das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem von der Antragstellerin angeführten Beschluss vom 19. Dezember 2007 - L 7 B 284/07 AS ER - s. im Übrigen zum auch im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast bereits BSG, Urteil vom 24. Oktober 1957 - 10 RV 945/55 -, BSGE 6, 70 [73 f.]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 7 B 284/07

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Bewilligung und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 14 AS 263/09
    Lehnt der Leistungen Begehrende eine solche Beweiserhebung ab und lässt sich nicht durch andere Beweismittel feststellen, ob die Voraussetzungen für die Erbringung der begehrten Leistung erfüllt sind (hier: Nutzung als "Unterkunft"), ist die Leistung letztlich abzulehnen (so auch das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem von der Antragstellerin angeführten Beschluss vom 19. Dezember 2007 - L 7 B 284/07 AS ER - s. im Übrigen zum auch im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast bereits BSG, Urteil vom 24. Oktober 1957 - 10 RV 945/55 -, BSGE 6, 70 [73 f.]).
  • BVerwG, 30.07.1991 - 5 ER 657.91

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 14 AS 263/09
    Ein geeignetes Beweismittel kann dabei auch die Einnahme des Augenscheins (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs [SGB X] bzw. § 106 Abs. 3 Nr. 6 SGG) durch eine Besichtigung der fraglichen Räume sein (so auch - wenngleich im dortigen Fall als zur Klärung anspruchsbegründender Tatsachen untaugliches Beweismittel angesehen - Hessisches LSG, Beschluss vom 30. Januar 2006 - L 7 AS 1/06 ER und L 7 AS 13/06 ER - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 1991 - 5 ER 657/91 -).
  • FG Hamburg, 30.08.2013 - 3 K 206/11

    Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks

    j) Soweit der Steuerpflichtige zur Ermöglichung der Besichtigung des Grundstücks, des Gebäudes, der Mietobjekte und ihrer Räumlichkeiten entgegen § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO nicht mitwirkt und es etwa - wie hier - dem Gericht überlässt, bei unvorbereitet tagsüber anwesenden Mietern um freiwilligen Einlass zu bitten (vgl. § 99 AO i. V. m. § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO), ist dieses Verhalten bei der Beweiswürdigung und Entscheidung nötigenfalls zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 16.01.1987 IX B 157/86, BFH/NV 1987, 382; Niedersächsisches FG, Urteil vom 09.03.1993 VII 314/90, EFG 1994, 182; Hessischer VGH, Urteil vom 25.06.1991, DVBl. 1991, 1371; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2009 L 14 AS 263/09 B ER, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht